Initiative Transparente Zivilg.
Initiative Transparente Zivilgesellschaft
Vezuthando e.V. möchte sich der Initiative Transparente Zivilgesellschaft anschließen.
Einheitliche Veröffentlichungspflichten für gemeinnützige Organisationen gibt es in Deutschland nicht. Auf Initiative von Transparency Deutschland e. V. haben zahlreiche Akteure aus der Zivilgesellschaft zehn grundlegende Punkte definiert, die jede zivilgesellschaftliche Organisation der Öffentlichkeit zugänglich machen sollten, um Spendern, Sponsoren und Interessierten unkompliziert Zugang zu wichtigen Eckdaten zu verschaffen.
Unterzeichner der Initiative verpflichten sich freiwillig Angaben über regelmäßige Berichte, Mittelherkunft und –verwendung, sowie Ziele und Entscheidungsträger der Organisation zu machen. Vezuthando begrüßt diese Offenheitsinitiative des Dritten Sektors. Weitere Information zur Initiative Transparente Zivilgesellschaft finden Sie hier.
Vezuthando e.V. transparent!
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Vezuthando e.V.
Walterstraße 5a
47475 Kamp-Lintfort
Tel.: +49 (0) 2842 30459
Gründungsjahr: Oktober 2006
2. Vollständige Satzung
Dies ist unsere Philosophie, die unsere Ziele erläutert und in der Satzung verankert. In Laufe unserer Arbeit haben wir Förderkriterien für Projekte entwickelt.
3. Datum des jüngsten Bescheides vom Finanzamt über die Anerkennung als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft
Das Datum des jüngsten Bescheides vom Finanzamt Moers über die Anerkennung als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft ist der 06.12.2011. Uns wurde die Steuernummer 119/5720/5334 zugeteilt.
Auszug aus dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts Moers vom 06.12.2011 für die Jahre 2008-2010:
"Die Körperschaft Vezuthando e.V. ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient. Für den (einheitlichen) steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ergibt sich unter Berücksichtigung der Besteuerungsgrenze nach § 64 Abs. 3 AO bzw. des Freibetrags nach § 24 KStG keine Körperschaftsteuer."
4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger
Die Namen und Aufgabenfelder der wesentlichen Entscheidungsträger im Vorstand finden Sie hier.
5. Bericht über die Tätigkeiten der Organisation
Zeitnahe Berichte (siehe Jahresberichte und Newsletter), verständlich und so umfassend wie möglich werden auf unserer Homepage zur Verfügung gestellt zur Verfügung zu stellen. Außerdem aktualisieren wir die Informationen auf unserer Homepage über die Fortschritte bei unseren Projektpartner.
6. Personalstruktur
Vezuthando e.V. stützt sich auf ein Team, das durch ehrenamtliches Engagement zur Erreichung der Ziele beiträgt, um Kosten für hauptberufliche Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Honorarkräfte oder geringfügig Beschäftigte zu vermeiden. Der Vorstand besteht aus 7 und der Fachausschuss zurzeit aus 4 Mitgliedern. Darüber hinaus unterstützen regelmäßige und auch projektbezogene Mitarbeiter unentgeltlich unsere Arbeit. Vezuthando-Gruppen bilden regionale Schwerpunkte.
7. Mittelherkunft
Vezuthando e.V. finanziert sich über Spenden, Sponsoren und Fördergelder. Einzelheiten zur Mittelherkunft finden Sie im aktuellen Jahresbericht
8. Mittelverwendung
Unsere Mittel gehen zu über 100% an unsere afrikanischen Projektpartner, der Verwaltungsanteil wird ausschließlich von Mitgliedsbeiträgen gedeckt, so dass wir bei Spenden eine 100%-Garantie geben können, wie in unserer Erklärung zur Spendenpolitik deutlich wird. Einzelheiten zur Mittelverwendung siehe Jahresbericht
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit
Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten, z.B. Mutter- oder Tochtergesellschaften, Fördervereinen, ausgegliederten Wirtschaftsbetrieben oder Partnerorganisationen liegen bei uns nicht vor. Informationen über unsere Projektpartner in afrikanischen Ländern, ebenfalls Nichtregierungs- und Nonprofit-Organisationen, finden Sie hier.
10. Zahlungen bzw. Zuwendungen, die mehr als 10% der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen
Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als zehn Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen, werden wir im Zuge unserer Quartals- und Jahresberichte zugängig machen. Darin enthalten werden auch Angaben zu entsprechenden Spenden von natürlichen Personen sein, die nach Zustimmung derselben veröffentlicht, in jedem Fall aber als „Großspenden von Privatpersonen“ gekennzeichnet sind.
Zurzeit haben wir keine Zuwendenden, die unter diese Kriterien fallen. Allerdings ist erwähnenswert, dass die Firma Media Cluster im Geschäftsjahr 2010 freundlicherweise auf die Zahlung einer Rechnung für die Erstellung unserer Internetpräsenz verzichtet hat und der Organisation
Vezuthando e.V. somit die Gesamtsumme von 5.902,40€ erlassen hat.
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Vezuthando Zeigt Liebe e.V.
Konto-Nr.: 113 4000 353
BLZ.: 354 500 00
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